top of page

Allgemeinmedizin

Medikamentöse Einstellungen bei Diabetes mellitus und/oder arterieller Hypertonie:

Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) sowie Blutzuckerkrankeit (Diabetes mellitus) schädigen langfristig das Herzkreislaufsystem.Folgeschäden wie arterielle Verschlusskrankheiten bis hin zum Herzinfarkt oder Schlaganfall sowie Schädigungen anderer Organe können durch das frühzeitige Einsetzen von Medikamenten oft vermieden werden. Eine Kontrolle Ihrer Blutzucker (Fingerstich) - sowie Blutdruckwerte ist in der Ordination jederzeit  möglich.

Vorsorgeuntersuchungen

Eine Vorsorgeuntersuchung kann ab dem 19. Lebensjahr  einmal jährlich durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Untersuchung wird ihr aktueller Gesundheitszustand evaluiert sowie persönliche Risiken und Belastungen festgestellt. Wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung bei uns durchführen lassen möchten, vereinbaren Sie einen Termin zur Blutabnahme (nüchtern) an einem Dienstag oder Donnerstag Ihrer Wahl von 7.30 – 9.00h. Die Untersuchung selbst findet zu einem späteren Zeitpunkt statt, ein passender Termin wird nach der Blutabnahme mit Ihnen vereinbart.

Gerinnungskontrollen

INR Messungen (Fingerstich) zur Überprüfung einer Therapie mit Marcoumar/Sintrom sind jederzeit zu den Ordinationszeiten möglich.
 

Infiltrationen und Infusionen

Bei akuten Schmerzen des Bewegungsapparates ist eine rasche Schmerzlinderung medizinisch angeraten um weitere Verspannungen zu vermeiden. Daher biete ich gerne Infiltrationen (unter die Haut) bzw. schmerzlindernde Injektionen (in den Muskel) an.

Falls erforderlich werden auch folgende Infusionen (Verabreichung von Medikamenten direkt in die Vene) von der Krankenkasse übernommen:

 

  • Schmerzinfusionen

  • Infusionen zur Therapie chronischer Erkrankungen wie z.B. Multipler Sklerose oder Osteoporose (wenn chefärztlich bewilligt)

  • Flüssigkeitszufuhr bei medizinischer Notwendigkeit (Kollaps, Dehydrierung)

EKG  und OP Freigaben

Eine Überprüfung der Herzfunktion mittels EKG ist bei medizinischer Notwendigkeit jederzeit möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Aussagekraft bei akuten Beschwerden begrenzt ist und eine weiterführende Abklärung bei einem Facharzt für Innere Medizin bzw. einem Krankenhaus erforderlich sein kann.

Sollten Sie vor einer Operation stehen wird vom Krankenhaus oft eine Operationsfreigabe durch den Hausarzt oder einen Facharzt für Innere Medizin gefordert. Diese besteht zumeist aus einer Blutuntersuchung sowie einer körperlichen Untersuchung inklusive EKG, eventuell wird auch ein Lungenröntgen verlangt.
Blutabnahme (Di und Do von 7.30h – 9.00h nach Terminvereinbarung) sowie EKG können in jedem Fall bei uns durchgeführt werden.

Bei kleineren Eingriffen internistisch gesunder Patienten ist eine komplette OP Freigabe inklusive körperlicher Untersuchung in der Ordination möglich. Sollten jedoch schwere internistische Grunderkrankungen vorliegen bzw. sehr große und langwierige Operationen geplant sein, so ist die OP Freigabe von einem Facharzt für Innere Medizin durchzuführen.  Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen wir jederzeit zur Verfügung.


ACHTUNG! Operationsfreigaben für kosmetischen Eingriffe welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden (Brustvergrößerungen, Zahnimplantate, Fettabsaugungen u.v.m) sind zur Gänze privat zu bezahlen!

Blutabnahmen

Blutabnahmen werden nach telefonischer Voranmeldung jeden Di und Do von 7.30h – 9.00h durchgeführt. Bitte kommen Sie nüchtern – Wasser, ungezuckerter Tee bzw. Kaffee ohne Milch sind erlaubt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Laborwerte von der Krankenkasse übernommen werden – bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an unser Partnerlabor unter www.labors.at, wo sie ein komplettes Verzeichnis aller möglichen Blutwerte finden.

Mutter-Kind-Pass Untersuchungen

Zwischen der SSW 17 bis 20 ist laut Mutter-Kind-Pass eine allgemeine, internistische Untersuchung der werdenden Mutter empfohlen. Diese können Sie jederzeit bei uns durchführen lassen.

Krankmeldungen und Pflegefreistellungen

Jede Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung) stellt ein ärztliches Attest dar, weswegen Ihre persönliche Anwesenheit für eine Untersuchung in der Ordination erforderlich ist. Rückdatierungen sind ausnahmslos nur für einen Tag möglich. Eine Krankmeldung über Angehörige bzw. telefonisch können wir aufgrund der Vorschriften der Wiener Gebietskrankenkasse außer bei Vorlage von Krankenhausbestätigungen (nach Unfall, Operation, etc..) nicht vornehmen.

 

Achtung: nach kosmetischen Operationen, Zahnimplantationen sowie IvF Behandlungen oder anderen Eingriffen, welche nicht von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden, kann keine Krankmeldung ausgestellt werden!

Die Ausstellung einer Pflegefreistellung für Angehörige stellt keine Kassenleistung dar und wird privat verrechnet – sie können diese Kosten jedoch bei Ihrem Dienstgeber geltend machen.

Hausbesuche


Leider ist unsere Ordination aus bautechnischen Gründen derzeit nicht barrierefrei. Wenn Sie in Ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind bzw. akut schwer erkranken besteht nach Rücksprache die Möglichkeit eines Hausbesuches. Bitte rufen Sie uns zu den Ordinationszeiten an bzw. hinterlassen Sie uns werktags eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter - diese wird zu den Ordinationszeiten abgerufen. Geben Sie uns unbedingt eine Rückrufnummer sowie Ihren vollständigen Namen mit korrekter Adresse bekannt - ohne diese Angaben ist kein Hausbesuch möglich!
Bitte beachten Sie, dass Hausbesuche lediglich bei Immobilität und medizinischer Indikation durchgeführt werden. Fieber bei sonst mobilen Patienten ist KEIN Grund für einen Hausbesuch - bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt auf, wir werden eine Lösung für eine Konsultation in der Ordination finden.
In der Zeit von 19h und 7h morgens sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 0-24h steht Ihnen für Hausbesuche in Wien der Ärztefunkdienst unter der Telefonnummer 141 zur Verfügung.

Impfungen (Achtung – keine Kassenleistung)

Wenn Sie eine Auffrischungsimpfungen bzw. Impfberatung (z.B. bei Auslandsreisen) benötigen ist dies natürlich in unserer Ordination möglich. Da diese Leistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden bitten wir Sie, den erforderlichen Impfstoff in der Apotheke zu kaufen, und heben eine Impfgebühr laut Empfehlung der österreichischen Ärztekammer ein. Bitte vergessen Sie nicht ihren Impfpass (sofern vorhanden) mitzubringen!

Atteste (Achtung – keine Kassenleistung)

Atteste (z.B. Gesundheitsbestätigungen für Berufsausbildungen, Sportausübungen, Reise- und Stornoversicherungen, Kreditansuchen, schriftliche Gutachten für Gerichtsverfahren, Pflegegeldansuchen, Karteiauszüge, Behandlungsniederschriften u.v.m) werden zur Gänze nicht von der Krankenkasse übernommen und je nach Aufwand nach den Empfehlungen der österreichischen Ärztekammer privat verrechnet.
Da wir nicht alle Atteste durchführen können (in manchen Fällen sportmedizinische Untersuchung erforderlich) bitten wir Sie, vorab mit uns Rücksprache zu halten.

Allgemeinmedizin
Vorsorgeunersuchung
Medikamentöse
Gerinnungskontrolle
Infiltraton und Infusionen
EKG und OP
Blutabnahme
Mutterkind
Krankmeldung
Hausbesuche
Impfungen
Atteste
bottom of page